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Vorsprung durch kompetente Beratung

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Nachhaltigkeit

Über die Erhebung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen ist es das Ziel der EU, Finanzströme in nachhaltige Investitionen und klimaneutrale Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.

Umsetzung der CSRD und der EU-Taxonomie Verordnung

Auf Unternehmen kommen im Rahmen der Lageberichterstattung in Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der EU-Taxonomie Verordnung umfangreiche Berichtspflichten zu. Es wird damit gerechnet, dass diese Berichtspflichten im Rahmen der vor- und nachgelagerten Lieferketten mittelbar eine Ausstrahlung auf den gesamten Mittelstand haben werden.

Wir begleiten und beraten Sie auf allen Schritten von der Analyse der bereits im Unternehmen vorhandenen Nachhaltigkeitsaktivitäten über die Wesentlichkeitsanalyse und der Analyse der Geschäftsaktivitäten auf die Taxonomiefähigkeit bis zur Berichterstattung im Einklang mit den EU-Standards.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Beratung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

 

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